- Die Rechnung kommt per E-Mail an.
- Sie wird automatisch indexiert und der Workflow angestossen.
- Die Buchhaltung erhält die Rechnung, prüft sie und gibt sie frei.
- Die Rechnung landet beim zuständigen Projektmanager, der sie freigibt.
- Die freigegebene Rechnung geht zurück an die Buchhaltung und wird kontiert.
- Parallel wird die Rechnung archiviert.
In analogen Zeiten wanderte die Rechnung von Schreibtisch zu Schreibtisch, bis sie archiviert wurde. Diese Abläufe waren zeitaufwendig, zudem war nicht immer klar, auf wessen Schreibtisch eine bestimmte Rechnung sich gerade befand. Das ändern digitale Workflows, indem sie – um beim Beispiel zu bleiben – Rechnungen automatisch Schritt für Schritt durch den vorgegebenen Workflow führen. Nur wer berechtigt ist, kann die Rechnung beim jeweiligen Prozessschritt bearbeiten und gegebenenfalls freigeben. Zudem lässt sich beim digitalen Dokumentenmanagement jederzeit sehen und kontrollieren, bei welchem Schritt eine bestimmte Rechnung gerade ist. Die festgelegten Abläufe haben drei zentrale Vorteile:
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen Aufgaben nach identischen Vorgaben, was eine gleichbleibend hohe Qualität garantiert.
- Menschliche Fehler oder Missverständnisse werden reduziert.
- Workflows, bei denen verschiedene Abteilungen involviert sind, werden für alle Beteiligten nachvollziehbarer, was Verständnis und Zusammenarbeit fördert.
Das Einsparpotenzial von digitalen gegenüber analogen Workflows ist beachtlich: Bis zu 70 Prozent der Kosten lassen sich gegenüber dem Handling von gedruckten Seiten einsparen.
Was muss ein DMS können? Auf drei Dinge kommt es an
- Es ist leicht zu bedienen
Jede Software ist nur so gut wie ihre Nutzerfreundlichkeit. Je intuitiver, desto besser. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss ohne aufwendige Schulungen damit zurechtkommen. Deshalb ist es sinnvoll, die Beschäftigten im Vorfeld der Einführung einzubinden. Sie kennen die Probleme in den aktuellen Abläufen und haben oft konkrete Vorschläge, wie es besser geht. Werden diese Vorschläge in den neuen, digitalen Abläufen umgesetzt, erleichtert das die Arbeit – und erhöht die Akzeptanz. - Berechtigungen sind geklärt
Berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf alle Dokumente zugreifen, unabhängig von Zeit und Ort. Wer „berechtigt“ ist, wird durch ein differenziertes Rechte- und Rollenmanagement geklärt. Zugleich muss das DMS an andere Softwaresysteme (wie ERP) im Unternehmen andocken können, damit Daten reibungslos in beide Richtungen fliessen. - Rechtlich ist alles sicher
Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO legt einheitliche Datenschutzstandards für die gesamte Europäische Union fest. Das hat erhebliche Konsequenzen für Unternehmen und die öffentliche Hand, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit persönlichen Daten und Informationen. Für sich genommen gewährleistet kein DMS den rechtskonformen Umgang mit Dokumenten, es kann aber entsprechend „aufgerüstet“ werden. Wichtig ist, dass alle Bearbeitungsschritte nachvollziehbar bleiben (Versionierung).
Wer eine DMS-Lösung einführen will, sollte mit einem überschaubaren Pilotprojekt starten. Oft wird dafür der Rechnungseingang, die Personalverwaltung oder das Vertragsmanagement gewählt.
Blick hinter die Kulissen: Wie funktionieren DMS technisch?
Sobald ein digitales Dokument eintrifft, wird es automatisch erfasst und kategorisiert. Bestimmte Informationen werden ausgelesen und eine Dokumenten-ID wird vergeben. Dank der ID bleibt das Dokument jederzeit klar identifizierbar.
Um Papier zu digitalisieren, wird der MFP als Scanner genutzt. Die Optical Character Recognition (OCR) sorgt dafür, dass die Papierdokumente – etwa Rechnungen als PDF – elektronisch lesbar sind. Über die OCR-Software verfügen die meisten Dokumenten-Management-Systeme. Andere Rechnungsformate wie EDI (Electronic Data Interchange), ZUGFeRD oder XRechnung kommen bereits elektronisch an und werden vom DMS automatisch verarbeitet.
Jedes Dokument wird mitsamt Metadaten wie Erstelldatum, Version, Status, Kostenstelle, Projektnummer und -bezeichnung etc. verschlüsselt in einer Datenbank gespeichert. Diese Metadaten können häufig automatisiert aus dem Dokument gezogen werden, mitunter müssen sie durch manuelle Verschlagwortung hinzugefügt werden. So helfen die Metadaten später bei der schnellen Suche.
Dokumente eines Vorgangs lassen sich in sogenannten Mappen, auch elektronische Akten genannt, zusammenfassen. In welchen Mappen die Dokumente letztlich gespeichert werden, erkennt das DMS anhand der Kategorisierung. Das System „weiss“, ob es einen Lieferschein, einen Frachtbrief oder einen Miet- oder einen Servicevertrag verarbeitet – und stösst den passenden Workflow an.
Das Dokument wird automatisch an die zuständigen Bearbeiter gesendet, genauer gesagt: verschickt wird ein Hyperlink. Das Dokument selbst bleibt im System und ist daher während des gesamten Workflows auch für andere Bearbeiter greifbar.
Ab in die Cloud?
Einige DMS-Lösungen funktionieren über eine Software, die direkt auf dem Computer installiert wird (bei TA Triumph-Adler:
TABO). Andere laufen über einen browserbasierten Webclient. Der Unterschied: Die Software wird nicht auf jedem einzelnen Rechner installiert. Diesen Vorteil haben auch Dokumenten-Management-Systeme, die über die Cloud verwaltet werden. Damit werden die eigenen Server – und die IT-Fachkräfte – entlastet.
Der Cloud-Anbieter übernimmt die Wartung der Cloud-DMS-Lösung und sorgt für einen reibungslosen Betrieb und regelmässige automatisierte Backups.
Was unterscheidet DMS und ECM?
ECM steht für Enterprise Content Management. Es hebt das digitale Dokumentenmanagement auf eine neue Stufe, da es Prozesse auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse ausrichtet. ECM-Systeme haben zwei Aufgaben: Sie kümmern sich ebenso wie DMS-Lösungen um das digitale Erfassen, Verwalten, Speichern, Bewahren und Bereitstellen von Dokumenten. Anders als DMS-Lösungen mit standardisierten Abläufen sind sie zudem in der Lage, diese elektronischen Dokumente auf individuell festgelegten und automatisierten Workflows durchs Unternehmen zu leiten.
Einige ECM-Lösungen basieren auf standardisierten Workflows aus DMS-Lösungen, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers hin optimiert werden. Als Faustregel dabei gilt: 80 Prozent standardisiert, 20 Prozent individualisiert. Aufwendiger (und entsprechend teurer) ist die Alternative: Das ECM-System wird 100-prozentig individualisiert konfiguriert.
Es ist möglich, alle Geschäftsprozesse auf einen Schlag komplett auf ECM-Workflows umzustellen. Um ein Gefühl dafür zu erhalten, was ein ECM-System kann, beginnen Unternehmen in der Regel allerdings mit einem Pilotprojekt. Dadurch werden im überschaubaren Rahmen valide und tragfähige Ergebnisse erzielt. Ausserdem wird so zu einem frühen Zeitpunkt erkundet, welche Verfahrensschritte sich bewähren. Darauf lässt sich später aufbauen, denn ECM-Systeme sind modular strukturiert. Unternehmen und Organisationen können sich zum Start einzelne Module heraussuchen und peu à peu weitere Module – sprich: Bereiche oder Abteilungen – dazupacken. Die wichtigsten Module stellen wir in Kapitel 6 vor.
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3. Dokumente digitalisieren
In modernen Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen werden Unterlagen nicht mehr in endlosen Reihen von Aktenordnern aufbewahrt, sondern digitalisiert und anschliessend elektronisch bearbeitet, gespeichert und archiviert. Digitalisiert werden die Papierdokumente durch Scannen. Dabei werden die Unterlagen in einem Format gespeichert, in dem sie anschliessend problemlos bearbeitet werden können.
Beim Scannen – vom englischen „to scan“, auf Deutsch: abtasten – werden die Daten analoger Dokumente mithilfe eines Geräts (Scanner) erfasst und digitalisiert. Fürs Scannen wird das Papierdokument auf eine Glasplatte gelegt. Diese Glasplatte ist Teil des Scanners – heute selten ein eigenes Gerät, sondern integraler Bestandteil eines MFP, der auch drucken, kopieren und oft auch faxen kann. Beim Scannen fährt eine Abtasteinheit unter der Glasplatte durch, die das aufgelegte Dokument zeilenweise erfasst. Die Einheit setzt sich aus Fotodiodenzeilen zusammen, deren etwa 8.000 Lichtsensoren bei einfallendem Licht einen elektrischen Strom erzeugen. So liefert das Scannen das digitale Abbild eines analogen Dokuments. Dieses Abbild, der Scan, wird in einem zuvor festgelegten Format gespeichert, wodurch die Weiterverarbeitung in digitalen Workflows ermöglicht wird.
Damit diese Workflows greifen können, müssen die digitalen Dokumente leicht zu finden sein. Das gewährleistet eine sinnvolle Ablage- bzw. Ordnerstruktur. Eine effektive Struktur folgt drei Regeln. Sie ist
- übersichtlich: Auf jeder Ebene sind nur so viele Ordner, dass man sie auf einen Blick erfassen kann.
- nachvollziehbar: Ihre innere Logik erschliesst sich intuitiv.
- schnell: Kein Matroschka-Prinzip mit Ordner im Ordner im Ordner im Ordner. Mit höchstens drei Klicks sollte die gewünschte Datei gefunden sein.
In 4 Schritten zur sinnvollen Ordnerstruktur
- Vor dem Digitalisieren eine geeignete Ordnerstruktur überlegen
Je mehr Dokumente verwaltet werden müssen, desto komplexer wird die Ordnerstruktur. Privatpersonen kommen häufig mit einigen wenigen Ordnern aus. Unternehmen und andere Organisationen brauchen Ordner, die Unterordner haben (die häufig über weitere Unterordner verfügen usw.), um alle Dokumente sinnvoll zu verstauen und zu speichern. Je klarer aus dem Namen des Ordners hervorgeht, welche Inhalte er enthält, umso besser. Sich vor dem Start über die passende Ordnerstruktur ausreichend Gedanken zu machen, lohnt sich, denn eine spätere Umstrukturierung sorgt für erheblichen Aufwand. - Das Ordnersystem mit Dateien füllen
Anschliessend kann das Ordnersystem mit den zu speichernden Dokumenten gefüllt werden. Im ersten Schritt sollten bereits digital vorliegende Dateien entsprechend sortiert werden. Häufig ist es verzichtbar, Papierdokumente einzuscannen. Erfahrungsgemäss werden vor allem ältere Dokumente nur noch selten zur Hand genommen. Eine Option ist es, das gesamte Papierarchiv auszulagern und bei Bedarf benötigte Dokumente anzufordern, die dann eingescannt und damit digitalisiert werden. Dieser Service, den Lager 3000 als Partner von TA Triumph-Adler anbietet, heißt Scan on Demand. - Komplett auf digitale Dokumente umsteigen
Während ältere Papierdokumente nicht unbedingt digitalisiert werden müssen, sollten aktuelle Dokumente umgehend gescannt werden, um sofort digital bearbeitet und gespeichert werden zu können. Nur so gelingt es, Schritt für Schritt komplett auf ein digitales Dokumentenmanagement umzusteigen und damit Zeit und Kosten zu sparen. - Die Daten schützen
Alle IT-Systeme können von Cyberkriminellen angegriffen werden, wichtig sind entsprechende Schutzmassnahmen vor Cyberangriffen. Um Dokumente zu schützen, ist es ebenso wichtig, intern Zugriffsrechte zu vergeben: Darin wird geregelt, wer auf welche Dateien zugreifen darf – und wer nicht.
4. Das Bearbeiten von digitalen Dokumenten
Das Bearbeiten von Dokumenten ist eine der zentralen Aufgaben im Büro. Dabei gibt es zwei Varianten:
- Das Dokument wird geprüft und akzeptiert, ohne dabei inhaltlich verändert zu werden. Anschliessend wandert es ins Archiv (siehe unten).
- Das Dokument wird beim Bearbeiten verändert.
Zu den Dokumenten, die nicht verändert werden, zählen beispielsweise Rechnungen oder Lieferscheine. Hier besteht die Aufgabe hauptsächlich darin, die Authentizität des Absenders und die Korrektheit des Inhalts zu verifizieren. Zu den Dokumenten, die verändert werden, gehören etwa Vertragsentwürfe. Das Bearbeiten des Dokuments bildet den „Work in Progress“ ab, der letztlich zum fertigen Vertrag führt.
Handschriftliche Ergänzungen am Rand oder durchgestrichene Textpassagen machen es auf Papierdokumenten vergleichsweise leicht, Änderungen nachzuvollziehen. Schwieriger wird es bei digitalen Dokumenten. Aus dem archivierten „fertigen“ Dokument erschliesst sich keineswegs, wie dieses Dokument ursprünglich aussah und wie viele Versionen es während des „Work in Progress“ gab. Deshalb ist es für eine revisionssichere Archivierung (siehe Kapitel 5) rechtlich notwendig, sämtliche Versionen eines Dokuments abzuspeichern, um die Abläufe auch im Nachhinein dokumentieren zu können.
Das Verteilen von Dokumenten
Das Verteilen von Dokumenten sorgt dafür, dass sie automatisiert in die richtigen Ordner kommen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt darauf zugreifen können. Dafür werden sie vom DMS- oder ECM-System in einem zentralen, für alle über das Netzwerk erreichbaren Archiv gespeichert. Die Metadaten der Dokumente oder Dateien werden in einer Datenbank hinterlegt. Anhand festgelegter Vorgaben in den digitalen Workflows wie Kategorie, Projekt oder Kundennummer werden die einzelnen Dokumente automatisch gezielt an die zuständigen Bearbeiterinnen oder Bearbeiter weitergeleitet (verteilt), um von ihnen bearbeitet zu werden.
Das Versionieren von Dokumenten
Beim Versionieren von Dokumenten werden alle Änderungen an Dokumenten – etwa durch Korrekturen, Ergänzungen, Löschungen oder Kommentare – festgehalten. Das jeweilige Dokument wird bei jeder Änderung im Archiv als neuere Version mit einer fortlaufenden Versionsnummer abgelegt. Diese Nummer unterscheidet eindeutig seine unterschiedlichen Bearbeitungsstände (Versionen).
DMS- und ECM-Lösungen übernehmen das Versionieren. Sie legen die Dokumente in einem zentralen Verzeichnis oder in einer Datenbank ab. Die Protokollierung macht Änderungen transparent und nachvollziehbar: Es ist jederzeit klar, wer wann was geändert hat.
Im System lässt sich festlegen, wer auf das jeweilige Dokument zum Bearbeiten zugreifen darf und wer auf den „Nur lesen“-Modus beschränkt wird. Sobald ein archiviertes Dokument zum Bearbeiten geöffnet wird, ist es im Archiv gesperrt (Check-out). Damit wird verhindert, dass zeitgleich verschiedene Personen auf dieselbe Dokumentenversion zugreifen. Während des Check-out können andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Dokument nur lesen; bearbeitet werden kann es erst wieder, nachdem es wieder mit einer neuen Versionsnummer gespeichert und damit freigegeben ist (Check-in). Im System angezeigt wird im Normalfall immer die jeweils neueste Version.
Das Archivieren von Dokumenten
Digitale Dokumente müssen unveränderbar, sicher und dauerhaft aufbewahrt werden und jederzeit reproduzierbar sein. Geschäftsbriefe, die mit Kunden oder Lieferanten ausgetauscht werden, müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Das gilt auch für den E-Mail-Verkehr über Angebote, Auftragsbestätigungen oder Lieferscheine. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventarlisten, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, Buchungsbelege, zollrelevante Unterlagen sowie Rechnungen im Archiv beträgt zehn Jahre.
Es wird unterschieden zwischen Langzeitarchivierung und revisionssicherer Archivierung. Bei der Langzeitarchivierung müssen die Daten mindestens zehn Jahre vorgehalten werden. Sie sind „revisionssicher“, wenn dabei den Anforderungen der gesetzlich geltenden „Grundsätze zur ordnungsmässigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) entsprochen wird.
5. Die revisionssichere Archivierung
Bei einer revisionssicheren Archivierung werden Daten so aufbewahrt, dass die rechtlichen Anforderungen der GoBD in Bezug auf Ordnungsmässigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Zugriffsschutz erfüllt sind. Dokumente müssen nachvollziehbar vor nachträglichen Änderungen oder anderen Manipulationen geschützt sein. Eine revisionssichere Archivierung liegt erst vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Dokumente im Originalzustand archiviert wurden. Bei digitalen Dokumenten müssen daher sämtliche Versionen eines Dokuments abgespeichert werden (siehe oben), um die Abläufe im Nachhinein dokumentieren zu können.
Um zu erkunden, ob Revisionssicherheit gegeben ist, werden weniger die Dokumente als das eingesetzte Verfahren geprüft. Untersucht wird dabei
- der Nachweis der Verfahrensdokumentation,
- die ordnungsgemässe Nutzung des gewählten Verfahrens,
- der sichere Ablauf und Betrieb des Verfahrens und
- die Organisation des Unternehmens.
Das eingesetzte Dokumenten-Management-System allein kann daher keine revisionssichere Archivierung gewährleisten, da immer auf das Verfahren geschaut wird. Die Lösungen müssen richtig eingesetzt und betrieben werden, die genutzten Prozesse und die Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen festgelegt, dokumentiert und nachvollziehbar sein.
Betriebsprüfer müssen innerhalb kurzer Zeit das Ablagesystem nachvollziehen und Belege auffinden können – daher ist eine schlüssige Verfahrensdokumentation so wertvoll. Die Dokumentation muss alle technischen und organisatorischen Prozesse aufführen und zeigen, wie die in den GoBD definierten Ordnungsvorschriften umgesetzt wurden.