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    16.12.2024

    2025: Die E-Rechnungs-Pflicht kommt!

    E-Rechnung_TA Triumph-Adler_Digital Office
    TA Triumph-Adler geht in die Tiefe: Warum die Umstellung zum Katalysator für Digitalisierungsprozesse werden kann – und wie Sie davon profitieren.

    Hurra, die E-Rechnung kommt! Wie Sie die Umstellung als Digitalisierungschance nutzen 

    Es ist so weit: Der Jahreswechsel steht unmittelbar vor der Tür und mit ihm – die E-Rechnungs-Pflicht. Statt vorweihnachtlicher Besinnlichkeit herrscht hektische Betriebsamkeit in den Rechnungsabteilungen und noch immer fragen sich viele Unternehmen besorgt: Wie und in welchem Umfang muss unsere Buchhaltung bereits zum 1. Januar 2025 umgestellt werden, um den Anforderungen zu genügen? Haben wir uns wirklich für das optimale Tool entschieden? Wie rasch werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit klarkommen? Können wir unseren vertrauten Rechnungslauf beibehalten oder ändert sich der jetzt komplett? Müssen wir durch die Umstellung am Jahresanfang gar verstärkt mit Fehlern und Verzögerungen in der Buchhaltung rechnen, etwa beim Rechnungsfreigabeprozess?

    Angesichts der seit Langem angekündigten und nun unmittelbar bevorstehenden Einführung der E-Rechnungs-Pflicht für den B2B-Bereich erstaunen zudem die Zahlen aus einer aktuellen Bitkom-Studie zum Thema: Kurz vor dem Stichtag ist mit 45 Prozent offenbar noch nicht einmal die Hälfte der befragten Unternehmen in Deutschland dazu in der Lage, E-Rechnungen zu empfangen.

    Der Rechnungsverkehr per E-Mail (meist als PDF-Anhang) ist hingegen bei 96 Prozent der Unternehmen Standard. Doch fast ebenso viele (93 Prozent) stellen es ihren Geschäftspartnern nach wie vor frei, Rechnungen auch per Briefpost zu versenden. Und genau das soll jetzt schon sehr bald nicht mehr möglich sein? „Obwohl der Empfang von E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend ist, wird diese Form der Rechnung bisher in verhältnismäßig wenig Unternehmen genutzt. Die Einführung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, zumal die Implementierung in verschiedene Geschäftsprozesse hineinreicht“, kommentiert Daniil Heinze, Referent für Digitale Geschäftsprozesse bei Bitkom, die Studienergebnisse. Die Unsicherheit scheint also nach wie vor groß – und wird durch die erwartbar zahlreichen „Handeln Sie sofort!“- und „Was Sie jetzt alles bedenken müssen“-Beiträge in Presse und Fachportalen eher verstärkt.

    Bei TA Triumph-Adler schalten wir deshalb heute einen Gang herunter und beleuchten das Thema noch einmal ganz sachlich und unaufgeregt von allen Seiten. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen, wie etwa: 
    • Was genau ist eigentlich eine E-Rechnung – und was nicht? 
    • Warum erfolgt die Einführung? 
    • Wer ist betroffen? Gibt es Ausnahmen? 
    • Was gilt wirklich ab dem 1. Januar 2025 – und was erst später? Gibt es Übergangsfristen? 
    Zum vertiefenden Verständnis auch für alle, die keine Buchhaltungsprofis sind:  
    • Wie sieht ein typischer Rechnungslauf aus und wie verändert er sich durch die Einführung der E-Rechnungs-Pflicht?  
    • Warum ist zum Beispiel ein digitaler Rechnungsfreigabeprozess fast immer „besser“ als ein analoger? 
    Und natürlich: Welche Optionen bietet TA Triumph-Adler, um (nicht nur) für die Umstellung auf E-Rechnungen gerüstet zu sein? Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie mithilfe moderner ECM-Systeme auch als KMU Ihre Geschäftsprozesse erfolgreich digitalisieren – mit einer an Ihr Unternehmen angepassten Schritt-für-Schritt-Strategie und einem gezielt gewählten Pilotprojekt. Dabei handelt es sich, Sie ahnen es wahrscheinlich schon, natürlich um das Rechnungswesen.

    E-Rechnungs-Pflicht 2025 – kein Grund zur Panik!

    Die gute Nachricht vorweg: In der Herausforderung durch die neue E-Rechnungs-Pflicht steckt auch eine große Chance, gerade für kleinere Unternehmen. Denn die E-Rechnung hat das Zeug, zum Katalysator für die Digitalisierung von Prozessroutinen im Dokumentenmanagement zu werden – mit zahlreichen Verbesserungen, nicht nur für Ihre Fachkräfte in der Buchhaltung. 

    „Bei der E-Rechnung handelt es sich um ein strukturiertes Datenformat, das sich automatisch von Computersystemen verarbeiten lässt. Dies spart eine Menge manueller Arbeitsschritte“, erläutert Stefan Halupka, Business Unit Director ECM & ICT DACH bei TA Triumph-Adler in einem Gastbeitrag für das Fachportal „Postbranche.de“. Und nennt weitere Vorteile digitalisierter Abläufe: merkliche Kostensenkungen, effizientere und schnellere Workflows mit weniger Fehleranfälligkeit, eine verbesserte Zusammenarbeit durch mehr Transparenz und die Nachverfolgbarkeit von Prozessschritten und auch ein Plus an Nachhaltigkeit durch den sinkenden Papierverbrauch. Und nicht zuletzt ermögliche die elektronische Rechnungsstellung die Einhaltung höherer Sicherheitsstandards. „Gerade im Rechnungswesen, das generell durch zahlreiche Fristen und Freigabeprozesse gekennzeichnet ist, sind die Vorteile digitaler Workflows dann auch schnell spürbar – für Beschäftigte wie Management“, so Halupka weiter. 

    Statt Torschlusspanik ist also möglicherweise doch eher Vorfreude angesagt, wenn es um das Thema E-Rechnung geht.

    Was kommt nun aber mit dem Stichtag am 1. Januar 2025 tatsächlich auf die Unternehmen zu? 

    Die wichtigsten Infos rund um die E-Rechnung 

    Das sogenannte Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums legt den gesetzlichen Rahmen für die obligatorische E-Rechnung fest. Das Gesetz basiert auf den Regelungen und Definitionen der EU-Richtlinie (2014/55/EU) sowie auf der EU-Norm EN 16931. Das mittelfristige Ziel: Investitionen und Innovationen sollen gefördert und faire Steuerprozesse gesichert und das Wachstum inländischer Unternehmen soll unterstützt werden. Ein Bestandteil des Gesetzes ist dabei die Einführung der E-Rechnung als Standard im B2B-Verkehr.

    Mit dem 1. Januar 2025 ändert sich zunächst vor allem eine bislang gängige Begriffsdefinition: Ab dem Stichtag wird nur noch zwischen „elektronischen Rechnungen“ (meist als E-Rechnungen bezeichnet) in speziellen Formaten und „sonstigen Rechnungen“ unterschieden. Unter „sonstige Rechnungen“ fallen dabei die traditionelle Papierform ebenso wie abfotografierte oder eingescannte Rechnungsbelege als JPEG oder Ähnliches, aber auch – und hier wird es interessant – das äußerst beliebte PDF-Format. Was also bislang in den allermeisten Unternehmen als „elektronische Rechnung“ galt, nämlich ein per E-Mail versandter PDF-Anhang, ist in Zukunft keine mehr.

    Was ist eine E-Rechnung?

    Gemäß der europäischen Norm EN 16931 handelt es sich bei elektronischen Rechnungen um normierte XML-Dateien, die Rechnungsdaten enthalten. Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist demnach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine vollständig elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht.

    In Deutschland werden diese Voraussetzungen aktuell von zwei Standards erfüllt:  
    • 1. der XRechnung, die vornehmlich durch Behörden und die öffentliche Hand genutzt wird und daher bei Auftragsvergaben im öffentlichen Sektor zum Einsatz kommt. Hierbei handelt es sich um ein ausschließlich maschinenlesbares Format. Um die Rechnungen für Menschen verständlich darzustellen, ist spezielle Software nötig. 
    • 2. das hybride ZUGFeRD-Format, eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei. 
    Da für die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Norm und der zugehörigen Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments bislang kein allgemeingültiger Standard für alle Länder vorgeschrieben ist, existieren noch weitere, entsprechend ähnliche Formate – zum Beispiel das italienische „Fattura PA“ oder „Factur-X“ in Frankreich.  
    Was alle gemeinsam haben:  
    • Sie liegen in einem strukturierten, maschinenlesbaren und elektronischen Format vor. 
    • Sie ermöglichen das vollautomatische Verarbeiten, Archivieren und Versenden. 
    • Sie enthalten alle gesetzlichen Pflichtangaben ordnungsgemäßer Rechnungen. 
    • Sie lassen sich rein digital verschicken und empfangen. 
    • Sie können ab dem Moment des Eingangs sofort von Computern weiterverarbeitet werden, ohne dass ein manueller oder technischer Aufwand, wie etwa durch die Übertragung in ein anderes Dateiformat, nötig wäre. 
    Damit dürfte auch klar sein, weshalb PDF-Dateien nicht als E-Rechnungen gelten können. Die Anforderungen der EU-Richtlinie werden nämlich in einem entscheidenden Punkt nicht erfüllt: PDF-Dokumente enthalten keine vorstrukturierten Daten, die sich vollautomatisch in eine Fakturierungs- oder Buchhaltungssoftware übertragen lassen und direkt weiterverarbeitet werden können. Sie erfordern nach wie vor händische Eingriffe des Menschen, beispielsweise durch Copy & Paste bei der Übertragung der Rechnungsdaten oder den Zugriff auf eine OCR-Software. Die digitale Verarbeitung einer solchen Rechnung ist zwar möglich, verläuft jedoch deutlich langsamer und benötigt viel mehr Arbeitsschritte als bei maschinenlesbaren Formaten wie XML. 

    Der Behördenstandard: die XRechnung

    Ganz so neu auf der Bildfläche, wie es aktuell manchem scheinen mag, sind E-Rechnungen nicht. Tatsächlich gehören sie für die Buchhaltungsabteilungen vieler Unternehmen in Form der sogenannten XRechnung schon seit ein paar Jahren zum Alltag. Nämlich immer dann, wenn Behörden und öffentliche Hand als Auftragspartner ins Spiel kommen. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung für Behörden trat am 27. November 2019 in Kraft. Auf Bundesebene müssen diese seither E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dafür wurde eigens ein neues XML-basiertes Format entwickelt: die XRechnung. Seit Ende 2020 wird die Weitergabe der Verpflichtung an die Wirtschaft durch die Institutionen sukzessive vorangetrieben. Sämtliche Rechnungen im öffentlichen Sektor müssen inzwischen in digitaler Form eingereicht werden. Wer öffentliche Auftraggeber als Kunden hat – und behalten will –, muss also bereits mit dem neuen Format umgehen können.

    Mehr über die XRechnung erfahren Sie in diesem Beitrag.

    Für Mensch und Maschine lesbar: ein ZUGFeRD für die Digitalisierung 

    Ebenfalls seit einigen Jahren verfügbar sind die „Zentralen User Guidelines des Forums elektronische Rechnung Deutschland“, kurz ZUGFeRD. Dieses digitale Rechnungsformat wurde in Kooperation von Behörden, Verbänden und Unternehmen entwickelt mit dem Ziel, schrittweise als neuer, verbindlicher Standard für den Rechnungsverkehr etabliert zu werden. ZUGFeRD ist ein hybrides Dateiformat: Es enthält eine PDF-Datei mit allen vertrauten Vorzügen für menschliche Benutzer und einen maschinell auslesbaren XML-Datensatz. Dieses Format ist so definiert, dass für die Zuordnung und Verarbeitung relevante Informationen wie zum Beispiel Absenderfirma, Rechnungsdatum und -nummer, Beträge und Bankverbindungen immer an der gleichen Stelle in der XML-Datei gespeichert werden. Auf diese Weise können die Rechnungsdaten von jedem System, das XML auslesen kann, automatisch weiterverarbeitet werden. Eben dies fordert die bereits erwähnte EU-Richtlinie 2014/55/EU. 

    Mittlerweile ist in ZUGFeRD-Dokumenten auch ein Profil für die XRechnung eingebettet, sodass es zwischen beiden Formaten keine Kompatibilitätsprobleme gibt.

    → Hier gibt es weitere Informationen über das ZUGFeRD-Format. 

    E-Rechnungs-Pflicht ab 2025: Wer ist betroffen?  

    Kurz zusammengefasst: alle.  

    Die Pflicht zum Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen bei B2B-Leistungen gilt ab 1. Januar 2025 ausnahmslos für jedes in Deutschland ansässige Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche oder tatsächlichem Rechnungsaufkommen. Also auch für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Gründer. Als ansässig gilt, wer Hauptsitz, Geschäftsleitung oder relevante Betriebsstätten in Deutschland hat; auch ein Wohnsitz reicht aus. Allerdings gibt es eine Reihe von Übergangsfristen, die speziell kleineren Unternehmen die Umstellung erleichtern sollen: 

    Übergangsfristen bei der E-Rechnungs-Pflicht:  
    Was gilt ab wann für wen? 

    • Ab 1. Januar 2025: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung in Deutschland tritt für alle Unternehmen unabhängig von Größe und Branche in Kraft. Unternehmen dürfen E-Rechnungen ohne vorherige Zustimmung des Empfängers zum Format an ihn versenden und müssen ihrerseits E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. 
    • Bis 31. Dezember 2026: „Sonstige Rechnungsformate“ wie Papierrechnungen und – bei Zustimmung der Empfänger – Rechnungen als PDF sind weiterhin erlaubt. 
    • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dürfen im B2B-Bereich grundsätzlich nur noch E-Rechnungen versenden. 
    • Bis 31. Dezember 2027: Unternehmen mit Vorjahresumsätzen bis maximal 800.000 Euro dürfen nach Absprache mit den Rechnungsempfängern weiterhin auch „sonstige Rechnungsformate“ nutzen. 
    • Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen ausnahmslos die E-Rechnungs-Anforderungen gemäß Wachstumschancengesetz erfüllen.  
    Mit dem letzten Stichtag 2028 müssen alle Unternehmen nicht nur E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, sondern sind auch verpflichtet, ausschließlich anerkannte und gesetzeskonforme Formate zu verwenden. Sogenannte „sonstige Rechnungen“ wie PDF-Formate oder Papierrechnungen sind dann nicht mehr zulässig. 

    Gibt es Ausnahmen? 

    Ja, aber nur sehr wenige. Sie betreffen zudem ausschließlich die Pflicht zum Erstellen und Versenden von E-Rechnungen. Empfangen und verarbeitet werden müssen die neuen Formate von allen Unternehmen ohne jede Ausnahme. Das Bundesfinanzministerium nennt in seinen FAQ zur E-Rechnungs-Pflicht ausdrücklich die folgenden Sonderfälle, bei denen keine E-Rechnung versandt werden muss: 
    • Rechnungen über Kleinbeträge (bis 250 Euro Bruttobetrag, § 33 UStDV) 
    • Fahrausweise, die als Rechnung gelten (§ 34 UStDV) 
    • Leistungen durch Kleinunternehmen, sofern diese die entsprechenden Umsatzsteuerregelungen in Anspruch nehmen (§ 34a UStDV) 
    • Leistungen an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (z. B. viele Vereine oder staatliche Einrichtungen1 

    Warum überhaupt die Umstellung?

    Das Bundesfinanzministerium gibt auf seiner Website aktuell als Hauptgründe die Förderung der Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft und die Vereinfachung von Prozessen im Rechnungswesen an.

    Auf europäischer Ebene gibt es jedoch noch eine weitere Motivation im Hintergrund: „VAT in the Digital Age“ (ViDA) ist eine EU-Initiative und Richtlinie zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Umsatzsteuerbetrug soll in Zukunft wirkungsvoller verhindert und die Digitalisierung und Automatisierung im grenzüberschreitenden Handel sollen gefördert werden. Im Rahmen von ViDA ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer geplant, das aus den Daten der E-Rechnung gespeist werden soll. Rechnungsverkehr im B2B-Bereich soll dann nur noch über speziell darauf abgestellte Plattformen der Finanzbehörden zeitnah und fälschungssicher erfolgen. Die Einführung der verbindlichen E-Rechnung stellt einen ersten Schritt in Vorbereitung auf die neue Infrastruktur dar. Im nächsten Schritt sollen nationale sowie EU-weite Meldesysteme auf den Weg gebracht werden. Ein genauer Zeitplan dafür ist derzeit noch in der Diskussion.

    Wie lassen sich E-Rechnungen erstellen und verarbeiten?

    Ob XRechnung, ZUGFeRD oder weitere Formate: Um fit für die E-Rechnungs-Pflicht zu sein, brauchen Unternehmen eine Buchhaltungssoftware mit entsprechenden Modulen oder ERP- respektive ECM-Systeme mit integrierten Tools für das Erstellen und Verarbeiten von E-Rechnungen. Empfangen und versendet werden können diese (zumindest bis zur Einführung der geplanten Buchhaltungs-Plattformen) auch weiterhin per E-Mail. Die Einrichtung einer separaten Mailadresse für das Handling der E-Rechnungen wird allerdings allgemein empfohlen.

    Am besten geeignet für die neuen Abläufe sind dabei mittelfristig Softwarelösungen für das digitale Dokumentenmanagement, wie wir sie bei TA Triumph-Adler seit Jahren entwickeln und stetig weiter optimieren. Alle unsere Systeme und ECM-Lösungen unterstützen bereits anerkannte elektronische Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD und wandeln zudem maschinenlesbare Formate in für Menschen verständliche Versionen um. Unsere modularen ECM-Systeme ermöglichen automatisierte Workflows für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen – und gehen dabei über die Möglichkeiten einer klassischen Buchhaltungssoftware hinaus. Neben der automatisierten Validierung der Rechnungsinhalte für die formelle Rechnungsprüfung sind auch eine digitale Rechnungsfreigabe sowie die regelbasierte Weiterleitung und revisionssichere Archivierung umsetzbar, wodurch sich Ihre Bearbeitungszeiten im Rechnungslauf erheblich verkürzen können.

    Sie können zudem zwischen vollintegrierten On-Premises-Lösungen (enaio®) und flexibel skalierbaren Cloud-Lösungen (yuuvis® RAD as a Service) wählen, die sich an Ihre Anforderungen anpassen und nahtlos in Ihr Rechnungswesen und Ihre IT-Systeme integrieren lassen.

    Sie wollen wissen, wie gut Sie tatsächlich auf die Einführung der E-Rechnungs-Pflicht vorbereitet sind? Laden Sie sich unsere kostenlose Checkliste herunter! Darin finden Sie zudem weitere wertvolle Infos zur Umstellung auf die E-Rechnung und zum digitalen Dokumentenmanagement.

    Freigaben leicht gemacht: Wie die E-Rechnung den Rechnungslauf vereinfacht

    Im Rechnungswesen sind standardisierte Prozesse und wiederkehrende Abläufe so fest verwurzelt wie in kaum einem anderen Office-Bereich. Das macht die Rechnungsabteilung zur perfekten Kandidatin für Pilotprojekte in Sachen Digitalisierung und Automatisierung. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Stationen im typischen „Lebenslauf“ einer Rechnung einmal aufgelistet. Sie werden feststellen, dass sich viele der Vorgänge durch die Umstellung auf ein elektronisches Format erheblich vereinfachen lassen:
    1. Der Rechnungseingang  
      Die Rechnung kommt per Post oder per E-Mail an und wird an die zuständige Fachkraft in der Buchhaltung weitergeleitet. Beim digitalen Rechnungseingang erfolgt schon diese erste Weiterleitung vollautomatisch. Zudem wird die eingehende Rechnung, ob „echte“ E-Rechnung oder „sonstiges Format“, sofort indexiert, sprich: von der Software so verschlagwortet, dass sie in Ihrem ECM-System einfach und dauerhaft auffindbar wird. Nie wieder Wühlen im Ablagekorb!
    2. Die formale Rechnungsprüfung  
      Alle eingehenden Rechnungen müssen formal und sachlich geprüft werden. Bei der formalen Rechnungsprüfung wird kontrolliert, ob das Dokument alle rechtlich vorgeschriebenen Angaben wie etwa eine fortlaufende Rechnungsnummer, Informationen zur Umsatzsteuer, Adressdaten etc. enthält. Mit der E-Rechnung und einem digitalen Rechnungs-Workflow wird es nun möglich, diese Daten automatisiert auszulesen. Das spart jede Menge Zeit im Vergleich zur Kontrolle von Papierdokumenten.  
      Werden bei der automatischen Prüfung der Rechnung formale Fehler entdeckt, wird sie von der ECM-Software sofort aus dem System gezogen und beim Rechnungssteller eine Korrekturversion angefordert. Auf diese Weise bleibt Ihren Beschäftigten viel lästige Zusatzarbeit erspart.
    3. Die sachliche Rechnungsprüfung  
      Ist die betreffende Ware wie bestellt eingegangen? Wurde die vereinbarte Dienstleistung überhaupt vollständig erbracht? Für die sachliche Rechnungsprüfung muss das Dokument bislang dem zuständigen Projektmanagement oder den Beschäftigten der Abteilung vorgelegt werden, die den ursprünglichen Bestellvorgang ausgelöst hatte. Auch dieser Prozessschritt lässt sich dank der E-Rechnung in Zukunft erheblich verkürzen und zumindest in Teilen automatisieren. Falsche oder mangelhafte Angaben oder fehlende Übereinstimmungen mit zugehörigen Verträgen können nun bereits durch das ECM-System erkannt und entsprechende Warnhinweise ausgegeben werden. Für die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter genügt dann ein kurzer Gegencheck, um entscheiden zu könne, ob die Rechnungsfreigabe erfolgt oder zunächst verweigert wird.
    4. Digitale Rechnungsfreigabe und Kontierung 
      Nach Abschluss aller Prüfungsvorgänge muss festgelegt werden, auf welches Konto die Rechnung zu verbuchen ist. Was früher mit Kontierungsstempeln auf Papier erfolgte, erfordert beim digitalen Rechnungseingang nur noch ein paar wenige Klicks – und mit einer maschinenlesbaren E-Rechnung, die alle nötigen Angaben für die korrekte Buchung bereits enthält, nicht einmal mehr das. Über das ECM-System kann nun automatisiert direkt die Zahlungsgenehmigung erfolgen. 
    5. Zahlungsabwicklung 
      Für die pünktliche Überweisung aller genehmigten Rechnungen ist die Buchhaltung zuständig – bzw. das ECM-System. Denn im digitalen Rechnungswesen muss sich niemand mehr einen Zettel an den PC-Monitor heften, um ein Skonto nicht zu verpassen. Das ECM erinnert rechtzeitig an alle Zahlungsziele und Fristen. Mit der E-Rechnung wird es nun sogar möglich, den Zahlungsvorgang komplett automatisch abzuwickeln. Alle dafür nötigen Informationen sind schließlich im XML-Datensatz gespeichert. Und Sie können Papier einsparen: für all die nicht benutzten Post-its!
    6. Archivierung 
      Die letzte Stufe im Rechnungs-Workflow. Die Archivierung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben unter anderem durch die GoBD revisionssicher erfolgen. Dafür sorgt wiederum das ECM-System. Die ursprüngliche Eingangsversion der Rechnung nebst digitalem Datumsstempel wird ebenso im Datenarchiv gespeichert wie alle nachfolgend durch Bearbeitung entstandenen Versionen. So bleibt der gesamte Lebenszyklus der Rechnung transparent abrufbar.

    E-Rechnung und digitales Rechnungswesen – die wichtigsten Vorteile im Überblick

    • Sie sparen Zeit: Die E-Rechnung ermöglicht automatisierte Abläufe bei Routinen wie Prüfung, Freigabe und Buchung der Rechnungen. Ihre Beschäftigten gewinnen wertvolle Zeit für andere Aufgaben. 
    • Sie sparen Kosten: Mit der E-Rechnung wird es praktisch unmöglich, eine Zahlungsfrist zu versäumen. Zudem benötigen Sie deutlich weniger Papier und Toner. 
    • Sie gewinnen Flexibilität: Alle gespeicherten Dokumente stehen allen berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung, auch aus dem Homeoffice oder von unterwegs. Die Beschäftigten gewinnen Wahlfreiheit über ihren Arbeitsort, Prozesse werden zusätzlich beschleunigt. 
    • Sie erhöhen Transparenz und Sicherheit: Das ECM regelt über den gesamten Workflow die Zugriffsrechte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Rechnung in Kontakt kommen. Im Bearbeitungsprozess ist jederzeit klar, wer wann was am Rechnungsdokument bearbeitet hat. 
    • Sie halten alle rechtlichen Vorgaben ein: Ihr ECM bietet alle anerkannten Formate für die Erstellung von E-Rechnungen an, etwa ZUGFeRD und XRechnung. Zudem lässt sich über das ECM-System ein Rechnungs-Workflow nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoBD) sicherstellen. 
    • Sie gewährleisten eine revisionssichere Archivierung: Sämtliche Änderungen an den Dokumenten bleiben nachvollziehbar und sind vollständig protokolliert.
    → Das waren Ihnen noch nicht genug Infos zum Thema? Laden Sie sich hier unser kostenloses Whitepaper fürs digitale Rechnungswesen herunter.

    Fazit 

    Die bevorstehende Umstellung auf die E-Rechnung ist alle andere als ein Grund zur Panik. Im Gegenteil: Dadurch werden auf breiter Front dringend nötige Digitalisierungsprozesse angestoßen bzw. beschleunigt. Der für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft mühsame und zeitraubende händische Rechnungslauf mit seinen zahlreichen Prüfvorgaben und vielen typischen Fehlerquellen lässt sich endlich weitgehend automatisieren und wird dadurch einfacher, effizienter und weniger fehleranfällig. Gleichzeitig kann das Rechnungswesen als Pilotprojekt genutzt werden für die Digitalisierung des gesamten Dokumentenmanagements – wovon alle Abteilungen profitieren. Mit TA Triumph-Adler haben Sie für Ihr Unternehmen einen erfahrenen Partner an der Seite, um diesen spannenden Prozess begleitend zu unterstützen – und für jeden Anspruch eine individuell anpassbare Lösung, mit der Sie im wahrsten Sinne des Wortes „rechnen“ können.

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