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Die E-Rechnungs-Pflicht: E-Rechnungen mit TA Triumph-Adler nutzen

E-Rechnung-Pflicht
Ab 2025 gilt die E-Rechnungs-Pflicht nicht mehr nur für öffentliche Behörden, sondern für alle deutschen Unternehmen im B2B-Sektor. Diese Regelung bringt nicht nur zahlreiche Vorteile, sondern auch Pflichten hinsichtlich Software, Archivierung und Buchhaltung mit sich. Erfahren Sie hier, warum die E-Rechnung zum Standard wird, welche Anforderungen für gesetzeskonforme E-Rechnungen bestehen und wie TA Triumph-Adler mit modernen Dokumenten-Management-Lösungen hervorragende Voraussetzungen für die Implementierung bietet.

Was ist eine E-Rechnung?

E-Rechnungen sind ein wichtiger Faktor, wenn es um die Effizienz digitaler Workflows sowie um mehr Automatisierung, Digitalisierung und Sicherheit geht. Aus diesem Grund wird die E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich schon bald zum Standard für Buchhaltung und Geschäftsverkehr.
E-Rechnungen, auch als eRechnung bekannt, haben das Potenzial, Ihre Geschäftsprozesse grundlegend zu revolutionieren, indem sie bürokratische Rechnungsprozesse beschleunigen und vereinfachen, den Papierverbrauch reduzieren und für ein automatisches, sicheres und kostengünstigeres Versenden, Empfangen und Weiterverarbeiten sorgen. Weitere entscheidende Gründe für die Einführung elektronischer Rechnungen sind die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und höhere Sicherheitsstandards im Rechnungswesen.
Eine elektronische Rechnung wird laut Definition offiziell anerkannt, wenn sie den Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der EU-Norm EN 16931 entspricht. Sie verwendet strukturierte, maschinenlesbare Formate, die eine effiziente Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung aller geforderten Rechnungsdaten ermöglichen. Diese Formate enthalten strukturierte Metadaten, die sich mit der entsprechenden Buchhaltungssoftware automatisch extrahieren und verarbeiten lassen, um Rechnungsprozesse zu optimieren.

Die wichtigsten Eigenschaften von E-Rechnungen zusammengefasst

Zu den wichtigsten Eigenschaften gesetzeskonformer und anerkannter elektronischer Rechnungen zählen:
  • Sie liegen in einem strukturierten, maschinenlesbaren und elektronischen Format vor.
  • Sie ermöglichen das vollautomatische Verarbeiten, Archivieren und Versenden.
  • Sie enthalten alle gesetzlichen Pflichtangaben ordnungsgemäßer Rechnungen.
  • Sie lassen sich rein digital verschicken und empfangen.

Mit TA Triumph-Adler optimal auf die E-Rechnungs-Pflicht vorbereitet

TA Triumph-Adler bietet Ihnen die idealen Werkzeuge, um die E-Rechnungs-Pflicht zu erfüllen. Mit unserem Modul „Digitales Rechnungswesen“ als Teil unseres Dokumentenmanagements schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen, um E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Damit verlassen Sie sich auf automatisierte Rechnungsprozesse, höhere Sicherheits- und Datenschutzstandards, eine Entlastung Ihrer Rechnungsabteilung und schnellere Genehmigungsprozesse. Erfahren Sie weiter unten mehr zu unseren digitalen Lösungen für E-Rechnungen.

Die wichtigsten Vorteile von E-Rechnungen

E-Rechnungen fördern die digitale Transformation von Unternehmen und des Dokumentenmanagements, indem sie die Fehleranfälligkeit reduzieren sowie Papier- und Portokosten minimieren. Sie tragen zu einer effizienteren und sichereren Rechnungsbearbeitung bei, was für spürbare Kosten- und Leistungseffizienz sorgt. 
Zudem senkt die digitale Archivierung Ihre Lagerkosten und verbessert die Compliance-Konformität. Zur Veranschaulichung: E-Rechnungen können je nach System durch Compliance-Warnungen auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben hinweisen, bevor eine Rechnung in den Genehmigungsprozess gelangt. Hinsichtlich Lagereffizienz sparen Sie durch reduzierte Papierdokumente Kosten für Lager und Archivräume.
Durch umweltfreundliche Prozesse verringern Sie darüber hinaus Ihren ökologischen Fußabdruck und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Kundenzufriedenheit durch eine deutliche Effizienzsteigerung.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Schnellere Rechnungsbearbeitung und gesteigerte Produktivität
  • Weniger Fehleranfälligkeit und höhere Sicherheitsstandards
  • Kosteneffizienz durch weniger Druck-, Papier- und Portokosten
  • Geringere Archivierungskosten
  • Mehr Transparenz und Einhaltung von Compliance-Anforderungen
  • Nachhaltige Prozesse durch reduzierten Papierbedarf und CO2-Ausstoß
  • Höhere Kundenzufriedenheit und Wettbewerbsfähigkeit
Um für die E-Rechnungs-Pflicht vorbereitet zu sein, haben wir Ihnen die wichtigsten Vorteile und Schritte zur Implementierung komprimiert in einer Checkliste zusammenfasst. Das passt zu Ihren Anforderungen? Laden Sie sich noch heute unsere kostenlose Checkliste: "In 7 Schritten startklar für die E-Rechnungs-Pflicht" herunter.

Was ist die E-Rechnungs-Pflicht für Unternehmen und Behörden?

Schon seit einiger Zeit müssen öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung für Behörden trat am 27. November 2019 in Kraft. Seit dem 27. November 2020 sind auch Rechnungssteller verpflichtet, sämtliche Rechnungen im öffentlichen Sektor und für öffentliche Auftraggeber in digitaler Form einzureichen. Bislang konnten Unternehmen im B2B-Bereich wählen, ob sie normgerechte und gesetzeskonforme Formate wie XRechnung und ZuGFeRD verwenden oder traditionelle Papierrechnungen oder Rechnungen als PDF verschicken. Das wird sich nun spätestens ab 2025 ändern.
Das neue Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums legt den gesetzlichen Rahmen für die obligatorische E-Rechnung im Geschäftsbereich fest. Das Gesetz basiert wiederum auf den Regelungen und Definitionen der E-Rechnungsverordnung (ERechV) und der EU-Richtlinie (2014/55/EU) sowie auf dem Standard EN 16931. Ziel des Gesetzes ist es, Investitionen und Innovationen zu fördern, faire Steuerprozesse und Unternehmenswachstum zu unterstützen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist daher die Einführung der E-Rechnung als Standard im Geschäftsverkehr.

Wann tritt die E-Rechnungs-Pflicht 2025 in Kraft?

Der Gesetzesentwurf zum Wachstumschancengesetz, offiziell „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, wurde am 17. November 2023 angenommen. Der Bundesrat stimmte dem Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss am 22. März 2024 zu und verkündete das Wachstumschancengesetz am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt. Mit der E-Rechnungs-Pflicht setzt Deutschland den europäischen Richtlinienentwurf „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sowie den EU-Standard EN 16931 in deutsches Recht um und zeigt einen klaren Zeitplan für die Einführung der E-Rechnungs-Pflicht für B2B-Umsätze auf.
Demnach sind ab dem 1. Januar 2025 alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits ab dem Anfang 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Bis spätestens 31. Dezember 2027 müssen alle Unternehmen nicht nur E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, sondern sind auch verpflichtet, ausschließlich anerkannte und gesetzeskonforme Formate zu verwenden. Sogenannte „sonstige Rechnungen“ wie PDF-Formate oder Papierrechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

Die wichtigsten Termine rund um die E-Rechnungs-Pflicht

Da das Erstellen, Versenden, Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen schon bald Pflicht ist, sollten Sie sich bereits jetzt um die Implementierung kümmern. Laut einer Bitkom-Umfrage von 2023 nutzen bereits 96 Prozent aller großen Unternehmen E-Rechnungen. Von allen Unternehmen, die digitale Rechnungen verwenden, setzten 2023 bereits 59 Prozent offiziell anerkannte E-Rechnungsstandards ein. Obwohl die Einführung stufenweise bis 2028 erfolgt, gilt die grundlegende E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer, Selbstständige, KMUs und Großunternehmen bereits ab Januar 2025. Es ist daher ratsam, frühzeitig auf E-Rechnungen umzusteigen.
Wir verschaffen Ihnen mit den wichtigsten Terminen den nötigen Überblick zur Implementierung:
  • Ab 1. Januar 2025: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung in Deutschland tritt für alle Unternehmen unabhängig von Größe und Branche in Kraft. Unternehmen dürfen E-Rechnungen ohne Zustimmung des Empfängers nutzen und müssen anerkannte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • Bis 31. Dezember 2025: Papierrechnungen und E-Rechnungen in nicht offiziellen Formaten sind bei ausdrücklicher Zustimmung der Rechnungsempfänger weiterhin erlaubt.
  • Bis 31. Dezember 2026: Unternehmen mit Vorjahresumsätzen bis maximal 800.000 Euro dürfen nach Absprache mit den Rechnungsempfängern weiterhin Papierrechnungen nutzen (nur im Fall von Rechnungen nach dem 31. Dezember 2025 und vor dem 1. Januar 2027).
  • Bis 31. Dezember 2027: E-Rechnungen, die nicht den offiziellen Vorgaben entsprechen, sind bei Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig.
  • Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen ausnahmslos die E-Rechnungs-Anforderungen gemäß Wachstumschancengesetz erfüllen.
Ähnlich wie im EU-Plan erfolgt die Einführung der E-Rechnung in drei Phasen. Die erste Phase verpflichtet ab Anfang 2025 zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen, die zweite Phase ab 1. Januar 2028 verpflichtet zur Erstellung und zum Versand im strukturierten E-Rechnungs-Format und die dritte Phase sieht die Einführung eines zentralen Meldeportals der Steuerbehörden vor. Wann das E-Reporting-Portal für Rechnungssteller in Deutschland eingeführt wird, ist derzeit nicht bekannt.

Elektronische Rechnung: Voraussetzungen

E-Rechnungen sollten folgende technische Voraussetzungen erfüllen, um allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen:
  • Authentisch und nicht manipulierbar: Die Echtheit der Rechnungsherkunft und die Unveränderbarkeit der Rechnungsinhalte müssen nachvollziehbar sein. Hierzu erfordert es Kontrollverfahren zur Überwachung von Zahlungen und Inhalten und zur Validierung von E-Rechnungen sowie die nötigen Systeme zum Empfang, zur Verarbeitung und zur Archivierung.
  • Technologieneutral: Die Übertragung von E-Rechnungen erfolgt frei von Medienbrüchen und gewährleistet eine effiziente, einfache und sichere Rechnungsverarbeitung.
  • Strukturiert: E-Rechnungen wie XRechnung oder ZUGFeRD liegen in strukturierten, maschinell lesbaren und für die automatische Weiterverarbeitung geeigneten Formaten vor.
  • Ordnungsgemäß: Die Rechnungsangaben beachten alle Anforderungen an die Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen.
  • Pflicht zur digitalen Aufbewahrung: Auch bei E-Rechnungen gilt es, die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren zu beachten.
  • Dokumentiert: Für die rechtssichere Verwendung von E-Rechnungen kommt es auf eine lückenlose Verfahrensdokumentation gemäß rechtlichen und technischen Anforderungen an.
  • Schnell auffindbar: Im Falle von Rechnungs- und Buchprüfungen müssen archivierte Rechnungsunterlagen bei berechtigter Anfrage schnell auffindbar sein
Mehr Informationen gefällig? Dann verrät unsere „Checkliste“, wie Sie sich in 7 Schritten für die E-Rechnungs-Pflicht startklar machen.

Für wen gilt die E-Rechnungs-Pflicht?

Die Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang von E-Rechnungen ab 2025 gilt ausschließlich für B2B-Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Als ansässig gilt, wer Hauptsitz, Geschäftsleitung oder relevante Betriebsstätten in Deutschland hat; auch ein Wohnsitz reicht aus. Wer umsatzsteuerlich in Deutschland registriert ist, jedoch nicht in Deutschland ansässig ist, unterliegt nicht automatisch der E-Rechnungs-Pflicht.
Laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gilt sie neben standardmäßigen Rechnungen auch für Gutschriften, Reverse-Charge-Umsätze, Rechnungen von Kleinunternehmern, Durchschnittssatzbesteuerungen, Reiseleistungen sowie Differenzbesteuerungen.

Was müssen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger ab 2025 beachten?

Unser Überblick verrät, welche Aspekte Sie als Empfänger oder Aussteller von Rechnungen berücksichtigen müssen:
Rechnungsaussteller
Rechnungsempfänger
  • Dürfen bis zum 31. Dezember 2025 sowohl normgerechte als auch nicht normgerechte Formate verwenden (mit Zustimmung)
  • Dürfen bis zum 31. Dezember 2026 für Rechnungen nach dem 31. Dezember 2025 vor dem 1. Januar 2027 bei einem Umsatz bis zu 800.000 Euro auch nicht normgerechte Formate nutzen (mit Zustimmung)
  • Bis zum 31. Dezember 2027 ist der Versand von noch nicht normgerechten E-Rechnungs-Formaten möglich (mit Zustimmung) 
  • Müssen ab dem 1. Januar 2025 anerkannte E-Rechnungs-Formate empfangen und weiterverarbeiten können

Wann sind E-Rechnungen gesetzeskonform?

E-Rechnungen müssen die Anforderungen der EN 16931, der E-Rechnungsverordnung und des Wachstumschancengesetzes erfüllen, um gesetzeskonform zu sein.
Gesetzeskonforme E-Rechnungen sind elektronische, maschinenlesbare und strukturierte Formate, die sich automatisch weiterverarbeiten lassen. Dazu gehören etablierte Formate wie XRechnung und komplexere EDI-Formate sowie Hybridformate wie ZUGFeRD, die PDF und XML kombinieren.
Nicht gesetzeskonforme E-Rechnungen sind visuelle Formate wie PDFs oder andere elektronische Formate ohne strukturierte Datensätze, die keine automatische, maschinenlesbare Weiterverarbeitung ermöglichen.

Unterschied: Gesetzeskonforme vs. nicht gesetzeskonforme E-Rechnungen

EigenschaftenGesetzeskonforme E-RechnungNicht gesetzeskonforme E-Rechnung
RechnungsinhalteEnthält alle Pflichtangaben wie Datum, Betrag, Rechnungsnummer, Kontakt- und Adressangaben, Steuer-ID und SteuersatzEntspricht nicht den gesetzlichen Rechnungsvorgaben
Format
Strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD, maschinell lesbar und weiterverarbeitbar (mit oder ohne Sichtbelege)
Bildhafte Rechnungen (PDF), unstrukturierte digitale Rechnungen oder Papierrechnungen, schwer maschinell lesbar und weiterverarbeitbar
AnforderungenErfüllt alle Anforderungen der europäischen CEN-Norm 16931, der E-Rechnungsverordnung und des WachstumschancengesetzesErfüllt nicht oder nur teilweise die gesetzlichen Vorgaben zum Format, zur Weiterverarbeitung und zur Archivierung von E-Rechnungen

Elektronische Rechnung: Was sagt das Gesetz?

Um die offiziellen Standards für E-Rechnungen zu erfüllen, sind folgende gesetzliche Anforderungen zu beachten:
  • VAT in the Digital Age (ViDA): Eine EU-Initiative und Richtlinie zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems, zur Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug und zur Förderung von Digitalisierung und Automatisierung im grenzüberschreitenden Handel
  • EU-Richtlinie 2014/55/EU und EU-Rechnungsstandard EN 16931: Definieren Anforderungen und Voraussetzungen für E-Rechnungen
  • E-Rechnungsverordnung (ERechV): Regelt technische und inhaltliche Anforderungen an elektronische Rechnungen in Deutschland
  • GoBD: Steht für „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“ und definiert für elektronische Rechnungen die Aufbewahrung, die Verarbeitung und den Austausch 
  • Wachstumschancengesetz: Legt den rechtlichen Rahmen für die ab 2025 gültige E-Rechnungs-Pflicht für deutsche Unternehmen fest

Etablierte Formate für E-Rechnungen:X-Rechnung und ZuGFeRD

Für E-Rechnungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, haben sich derzeit vor allem zwei Formate in Deutschland etabliert:
  • XRechnung: Ein strukturiertes XML-Format, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor als offizieller E-Rechnungs-Standard dient
  • ZUGFeRD: Ein hybrides Rechnungsformat, das visuelle PDF-Rechnungen mit einem automatisch integrierten XML-Datensatz kombiniert, um Lesbarkeit und Gesetzeskonformität zu gewährleisten
EDI-Rechnungen sind ebenfalls möglich, erfordern jedoch einen höheren technischen Aufwand im Vergleich zu XRechnung und ZUGFeRD.
Sie fragen sich, wie eine E-Rechnung aussieht? Dann finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit eine E-Rechnung als Beispiel zum Download. Grundsätzlich handelt es sich bei E-Rechnungs-Formaten wie der XRechnung um maschinenlesbare XML-Formate, die zur maschinellen Weiterverarbeitung dienen. Mit entsprechender Software lassen sich jedoch XML-Rechnungen auch menschenlesbar darstellen.

Wie lässt sich eine E-Rechnung erstellen?

Ob mit Rechnungen im Format XRechnung oder ZuGFeRD, wer die E-Rechnungs-Pflicht einhalten will, nutzt hierzu am besten Buchhaltungssoftware oder ERP-Systeme mit integrierten Tools, um E-Rechnungen zu erstellen. Digitale Dokumenten-Management-Lösungen wie das „Digitale Rechnungswesen “ von TA Triumph-Adler bieten modulare oder vollintegrierte ECM-Lösungen, die automatisierte Workflows für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen ermöglichen. Diese Lösungen unterstützen die Validierung der Rechnungsinhalte, die Prüfung der Rechnungsform sowie die regelbasierte Weiterleitung und GoBD-konforme Archivierung, wodurch Sie Ihre Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen können.

Mit TA Triumph-Adler E-Rechnungen effizient und gesetzeskonform verarbeiten

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können und ordnungsgemäß aufbewahren. Ein digitaler Rechnungseingang ist daher schon jetzt der Schlüssel für Ihr digitales Rechnungswesen. TA Triumph-Adler bietet Ihnen als Experte für digitale Workflows und Multifunktionssysteme ein innovatives Dokumentenmanagement und Enterprise Content Management  (ECM), das E-Rechnungen ordnungsgemäß empfängt, erschließt, verarbeitet und archiviert – ganz einfach per Knopfdruck oder durch automatische Workflows.
Unsere System und ECM-Lösungen unterstützen bereits jetzt anerkannte elektronische Rechnungsformate wie XRechnung oder ZuGFeRD und wandeln zudem maschinenlesbare Formate in lesbare Versionen um. Sie können zudem zwischen vollintegrierten On-Premises-Lösungen und flexibel skalierbaren Cloud-Lösungen wählen, die sich an Ihre Anforderungen anpassen und nahtlos in Ihr Rechnungswesen und Ihre IT-Systeme integrieren lassen.

Digitales Rechnungswesen mit TA Triumph-Adler

Das „Digitale Rechnungswesen“ sorgt dafür, dass Papierstapel, unübersichtliche Abrechnungen und Zettelwirtschaft der Vergangenheit angehören. Mit unserer digitalen Rechnungsverwaltung können Sie sich auf automatisierte und effizientere Prozesse beim Erfassen, Speichern, Klassifizieren und Verwalten von E-Rechnungen sowie auf hohe Sicherheitsstandards inklusive Verschlüsselung und GoBD-konformer digitaler Archivierung verlassen.
Da es sich bei E-Rechnungen um strukturierte Datenformate handelt, werden sie von unserer Software automatisch erfasst, erschlossen, kategorisiert und indiziert. Damit reduzieren Sie Ihren manuellen Verwaltungsaufwand und sorgen für eine transparente und strukturierte Dokumentenverwaltung. Dank Indizierung, sinnvoller Ordnerstrukturen sowie Metadaten und Tagging finden Sie abgelegte Rechnungen in wenigen Sekunden und können sie effektiv mit relevanten Projekten und Dokumenten verknüpfen oder mit zugriffsberechtigten Personen teilen. Automatisierte Prüfungen und Freigaben beschleunigen zudem Ihre Zahlungsabwicklung und entlasten Ihre Rechnungsabteilung.

Alle Vorteile der digitalen Dokumentenverwaltung mit TA Triumph-Adler

Mit unseren Lösungen für das Dokumenten- und das Enterprise Content Management von bieten wir Ihnen klare Vorteile im verpflichtenden Umgang mit E-Rechnungen:
  • Automatisierung und Digitalisierung: Optimierte und regelbasierte Workflows automatisieren die Erstellung, Verarbeitung und Archivierung von E-Rechnungen, beugen Manipulation oder Verlust vor und beschleunigen die Bearbeitung.
  • Integration und Skalierbarkeit: Die nahtlose Anbindung an ERP- und Buchhaltungssysteme ermöglicht eine reibungslose und medienbruchfreie Bearbeitung. Sollten sich Ihre Anforderungen ändern, so können Sie Ihre Workflows und ECM-Lösungen nach Bedarf skalieren und anpassen.
  • Kosten- und Zeiteffizienz: Ein reduzierter Bedarf an Papier und Druckprozessen sowie automatisierte und schnelle Prüfungen, Freigaben und Zahlungen von Rechnungen sorgen für bis zu 80 Prozent Kosten- und Zeitersparnis.
  • Revisionssicherheit: Die garantierte gesetzeskonforme Archivierung nach GoBD sorgt für langfristigen Zugang und unveränderliche Speicherung.
  • Fehlerreduktion: Benutzerdefinierte Workflows, eine klare und automatische Versionierung sowie Wiederherstellungsfunktionen senken die Fehlerquote und steigern Ihre Produktivität und Resilienz.
  • Transparenz und Tempo: Mehr Einblicke und beschleunigte Prozesse im gesamten Rechnungsablauf erhöhen durch lückenloses Monitoring Ihre Datenkontrolle, Produktivität und Effizienz.
  • Flexibilität: Die Unterstützung verschiedener E-Rechnungs-Formate erleichtert die Anpassung an unterschiedliche Anforderungen.
  • Datschenschutz und Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung und -archivierung sowie Serverschutz und Zugriffsrechte schützen Informationen gemäß Datenschutz- und Compliance-Vorschriften. Zudem können Sie sich auf die fristgemäße Aufbewahrung und Löschung inklusive Erinnerungsfunktionen verlassen. Sie stellen mit modernem Zugriffsschutz auch sicher, dass nur berechtigte Personen elektronische Rechnungen ausdrucken können.
  • Nachvollziehbarkeit: Vollständig protokollierte Vorgänge garantieren eine lückenlose Dokumentation aller Dokumentenänderungen.
Mit diesen Vorteilen bietet Ihnen TA Triumph-Adler eine umfassende und zukunftsorientierte Lösung für die rechtskonforme Verwaltung von E-Rechnungen sowie für ein ganzheitliches digitales Dokumenten- und Rechnungsmanagement.

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