Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten erfassen, hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Welche Folgen hat das für Arbeitgeber, was wird aus Vertrauensarbeit und Homeoffice?
Arbeitgeber müssen ein System einführen, mit dem sie genau erfassen können, wann ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sie tätig sind. Das hat das Bundearbeitsgericht am 13. September 2022 festgelegt und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019 bestätigt. Gewerkschaften begrüssen den Richterspruch, weil er der Entgrenzung der Arbeit – etwa durch das spätabendliche Schreiben beruflicher E-Mails – entgegenwirkt. Unternehmen fragen sich: Was heisst das für uns, was müssen wir jetzt tun?
Mit dem Richterspruch wird der Gesetzgeber aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz zu überarbeiten. Bisher verlangte dieses Gesetz den Arbeitgebern „nur“ ab, Sonntagsarbeit und Überstunden zu erfassen. Das sei konform mit den Wünschen des EuGH-Urteils, hatten Experten seinerzeit argumentiert. Die Folge: Das deutsche Arbeitszeitgesetz wurde nicht angefasst. Das muss sich jetzt ändern. Die Aussage des Bundesarbeitsgerichts ist eindeutig: Die abgeleistete Arbeit muss exakt erfasst werden – egal, wie lang oder kurz sie ausfällt.
Arbeitszeiten erfassen: Jetzt ist der Arbeitgeber gefordert
Jetzt sind die Arbeitgeber dran. Sie müssen einen Weg finden, die Vorgaben in Einklang zu bringen mit „New Work“-Selbstverständlichkeiten wie Vertrauensarbeitszeit oder hybrider Arbeit – manchmal im Büro, manchmal im Homeoffice. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Je flexibler Unternehmen auf Wünsche ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehen, was Arbeitszeiten und Arbeitsort betrifft, desto attraktiver sind sie. In Zeiten fehlender Fachkräfte werden Arbeitgeber solche Angebote nicht leichtfertig kippen – und entsprechend Druck auf den Gesetzgeber aufbauen.
Druck kommt auch von der anderen Seite: Viele Beschäftigte erfreuen sich an den flexiblen Arbeitszeiten. Sie werden die häufig mühsam errungenen Freiheiten ungern wieder aufgeben wollen. Die Herausforderung besteht also darin, das Arbeitszeitgesetz so zu überarbeiten, dass sich die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts wiederfinden – ohne Arbeitgeber und -nehmer zu brüskieren. Das wird eine Gratwanderung und daher wahrscheinlich ein paar Jahre dauern.
Doch selbst wenn die neue Regelung erst 2024 oder 2026 kommt: Sie kommt auf jeden Fall. Und das bedeutet, dass Arbeitgeber auf jeden Fall ein System einführen müssen, mit dem sie erfassen können, wann ihre Beschäftigten für sie arbeiten. Die gute Nachricht. Dieses System gibt es bereits, es heisst TA Zeitblick.
Arbeitszeiten erfassen mit TA Zeitblick
TA Zeitblick macht das Erfassen von Arbeitszeiten einfach. Sobald die Software etwa auf einem Multifunktionsprinter installiert ist, kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter den eigenen Arbeitsbeginn, Pausen und das Ende der Arbeitszeit verlässlich festhalten – geradezu im Vorbeigehen. Und wenn es nicht der Bürodrucker sein soll: TA Zeitblick funktioniert ebenso problemlos am PC-Arbeitsplatz oder per Smartphone-App. Damit lässt sich auch die Arbeit im Homeoffice oder von unterwegs punktgenau festhalten.
Die schlanke Zeiterfassungslösung ist auf die essenziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten. Die Arbeitszeiten werden bequem digital erfasst und ausgewertet, sodass der personelle Aufwand auf ein Minimum reduziert wird. Zudem können Arbeitgeber sicher sein, dass sie auch künftig gesetzeskonform agieren und stets einen genauen Überblick über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Dabei ermöglicht TA Zeitblick es den Unternehmen, selbst zu entscheiden, wie ihre Beschäftigten die Arbeitszeiten erfassen.