Glossar
Beim Laserdruck schreibt ein Laserstrahl die Druckvorlage auf eine Druckertrommel. An den beschriebenen Stellen bleibt der Toner haften und wird im nächsten Schritt auf das Papier übertragen und durch Erhitzen fixiert.
Der 1969 erfundene Laserdruck basiert auf dem Verfahren der Elektrofotografie. Die Büros eroberte er in den 1980er-Jahren, wo heute weniger von Laserdruckern als von MFPs gesprochen wird.
Mehr über Laserdruck: siehe MFP
Der 1969 erfundene Laserdruck basiert auf dem Verfahren der Elektrofotografie. Die Büros eroberte er in den 1980er-Jahren, wo heute weniger von Laserdruckern als von MFPs gesprochen wird.
Mehr über Laserdruck: siehe MFP
Siehe Leasing von MFPs
Wer nur einen oder zwei MFPs oder Bürodrucker braucht, sollte durchrechnen, was preiswerter ist: Leasing oder Kaufen. Die Vorteile des Leasings erschließen sich erst, wenn die damit verbundenen Servicevorteile genutzt werden. So ist es möglich, MFPs während der Vertragslaufzeit mit neuen Funktionen zu „pimpen“. Ebenso wird ein Monitoring der gesamten Druckerflotte möglich: Elektronische Schaltzentralen erkennen, wenn die Verbrauchsmaterialien zur Neige gehen, und bestellen rechtzeitig Nachschub: Das Regal mit den Tonerkartuschen ist nie leer. Im Fall eines technischen Problems kennt der Vertragspartner die Fehlermeldung bereits, wenn er zur Reparatur oder Wartung vorbeikommt. Solch eine elektronische Schaltzentrale – bei TA Triumph-Adler heißt sie TA Cockpit® – kann die Kosten fürs Drucken und Kopieren individuell für jedes Gerät zuordnen. Gibt es irgendwo einen Papierstau, wird er sofort gemeldet.
Vier weitere Gründe sprechen für das Leasing von MFPs:
Vier weitere Gründe sprechen für das Leasing von MFPs:
- Die Steuer: Die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
- Die Bilanz: Leasingobjekte erscheinen nicht in der Bilanz, die Raten werden als Betriebsausgaben verbucht.
- Die Sicherheit: Die monatlichen Kosten werden zu Beginn vereinbart und gelten für die gesamte Laufzeit.
- Die Liquidität: Da kein Geld für den Kauf von MFPs aufgebracht werden muss, gibt es größeren finanziellen Spielraum.
Die Laufzeit der Verträge beträgt meist zwischen 24 und 72 Monate, also zwei bis sechs Jahre. Sobald der Leasingvertrag verlängert wird, bekommen Kunden neue Multifunktionsdrucker mit den neuesten Technologien. Die bisher genutzten Geräte werden meist wieder in Schuss gebracht (Refurbishment) und weiterverwendet – etwa auf Baustellen, wo auch kurzfristigere Leasingverträge möglich sind.
Ein letzter Punkt: Ob Mieten oder Leasing ist eigentlich egal. Das Serviceangebot ist identisch, beim Mieten ist das Vertragswerk allerdings weniger komplex.
Ein letzter Punkt: Ob Mieten oder Leasing ist eigentlich egal. Das Serviceangebot ist identisch, beim Mieten ist das Vertragswerk allerdings weniger komplex.
MFPs von TA Triumph-Adler mieten
Der Mietvertrag von TA Triumph-Adler für MFPs kombiniert Mieten und Service. Was an Serviceleistungen gewünscht ist, wird einfach in den Vertrag aufgenommen. Sollen während der 24- bis 72-monatigen Vertragsdauer andere Services hinzukommen oder die Zahl der Multifunktionsdrucker aufgestockt werden, so ist dies jederzeit möglich.
Wollen Sie mehr erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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Bei einem Leasingvertrag werden die Konditionen einer Nutzungsüberlassung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer festgeschrieben. Am häufigsten sind Leasingverträge für Autos, doch auch für Bürogeräte wie MFPs sind sie weit verbreitet. Außerdem gibt es mittlerweile Leasingverträge für Produktions- und IT-Anlagen, Werkzeug- und Baumaschinen, Busse und Bahnen und sogar Immobilien.
Ein Leasingvertrag ist ähnlich wie ein Mietvertrag. Allerdings enthalten Leasingverträge oft Serviceoptionen, die dem Leasinggeber gegen Entgelt beispielsweise Wartung, Reparaturen und Updates auferlegen. Ohne solche Klauseln tragen die Leasingnehmer alle Rechte, Risiken und Pflichten, die bei der traditionellen Miete gemeinhin der Mieter trägt.
Leasingverträge sind zeitlich begrenzt, meist auf 12 bis 60 Monate. Nach Ablauf der Laufzeit wird dem Leasingnehmer häufig ein Kaufangebot gemacht.
Ein Leasingvertrag ist ähnlich wie ein Mietvertrag. Allerdings enthalten Leasingverträge oft Serviceoptionen, die dem Leasinggeber gegen Entgelt beispielsweise Wartung, Reparaturen und Updates auferlegen. Ohne solche Klauseln tragen die Leasingnehmer alle Rechte, Risiken und Pflichten, die bei der traditionellen Miete gemeinhin der Mieter trägt.
Leasingverträge sind zeitlich begrenzt, meist auf 12 bis 60 Monate. Nach Ablauf der Laufzeit wird dem Leasingnehmer häufig ein Kaufangebot gemacht.
Die Kündigung eines Leasingvertrags
Einen Leasingvertrag zu kündigen und vorzeitig zu beenden, ist – wenn kein Kündigungsrecht vereinbart wurde – nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür muss ein triftiger Grund vorliegen, beispielsweise wenn das Leasingobjekt stark beschädigt (mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts) oder gestohlen wurde. In beiden Fällen kann der Leasinggeber allerdings Schadensersatz fordern.
Der Vertrag wird auch hinfällig, wenn der Leasingnehmer stirbt oder gegen den Vertrag verstößt, etwa indem er mindestens zwei Monate die Raten nicht zahlt.
Was immer möglich ist: ein Aufhebungsvertrag. Dabei kann der Leasinggeber hohe Abstandszahlungen verlangen: Je länger der Vertrag noch gelaufen wäre, desto höher die Zahlungen. Ist der Leasinggegenstand mangelhaft, berechtigt das zum Rücktritt vom Vertrag. Doch Vorsicht: Was „mangelhaft“ ist, darüber kann es sehr unterschiedliche Einschätzungen geben, die mitunter vor Gericht aufeinander treffen.
Privatpersonen haben überdies die Möglichkeit des Widerrufs: Private Leasingverträge gelten als Verbraucherdarlehensverträge, für die eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gilt. Die Frist beginnt, sobald der Leasingnehmer eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Der Vertrag wird auch hinfällig, wenn der Leasingnehmer stirbt oder gegen den Vertrag verstößt, etwa indem er mindestens zwei Monate die Raten nicht zahlt.
Was immer möglich ist: ein Aufhebungsvertrag. Dabei kann der Leasinggeber hohe Abstandszahlungen verlangen: Je länger der Vertrag noch gelaufen wäre, desto höher die Zahlungen. Ist der Leasinggegenstand mangelhaft, berechtigt das zum Rücktritt vom Vertrag. Doch Vorsicht: Was „mangelhaft“ ist, darüber kann es sehr unterschiedliche Einschätzungen geben, die mitunter vor Gericht aufeinander treffen.
Privatpersonen haben überdies die Möglichkeit des Widerrufs: Private Leasingverträge gelten als Verbraucherdarlehensverträge, für die eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gilt. Die Frist beginnt, sobald der Leasingnehmer eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Siehe Digitales Vertragsmanagement und E-Procurement
Der Lieferschein ist ein Warenbegleitbrief, mit dem Lieferanten ihre Kunden über den Inhalt der Warenlieferung informieren. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie Lieferscheine zu gestalten sind – sie sind eine freiwillige Leistung der Lieferanten. Gleichwohl hat sich als sinnvoll durchgesetzt, dass Lieferscheine folgende Informationen enthalten:
- Die Namen von Lieferant und Empfänger
- Die Auftragsnummer
- Versand- und (wenn möglich) Lieferdatum
- Menge und Bezeichnung der einzelnen Waren (Packliste)
So hilft der Lieferschein beim Empfänger, Art und Umfang der erhaltenen Ware zu überprüfen und sicherzustellen, dass Menge und Qualität mit dem Bestellten übereinstimmen.
Sind Lieferscheine zugleich Buchungsbelege, müssen sie aus steuerlichen Gründen sechs Jahre aufbewahrt werden. Enthält der Lieferschein eine Zahlungsaufforderung, gilt er als Rechnung und muss sogar zehn Jahre aufbewahrt werden.
Da Lieferscheine meist nicht nach Erhalt und Prüfung der Ware weggeworfen werden können, werden sie zunehmend digitalisiert. So können sie direkt im digitalen Dokumenten-Management-System (DMS) des Empfängers erfasst, bearbeitet, gespeichert und anschließend archiviert werden. Lieferscheine auf Papier werden per Scanner digitalisiert und anschließend im DMS bearbeitet.
Sind Lieferscheine zugleich Buchungsbelege, müssen sie aus steuerlichen Gründen sechs Jahre aufbewahrt werden. Enthält der Lieferschein eine Zahlungsaufforderung, gilt er als Rechnung und muss sogar zehn Jahre aufbewahrt werden.
Da Lieferscheine meist nicht nach Erhalt und Prüfung der Ware weggeworfen werden können, werden sie zunehmend digitalisiert. So können sie direkt im digitalen Dokumenten-Management-System (DMS) des Empfängers erfasst, bearbeitet, gespeichert und anschließend archiviert werden. Lieferscheine auf Papier werden per Scanner digitalisiert und anschließend im DMS bearbeitet.
Siehe Hyperlink
Linux ist ein modular aufgebautes und nicht auf Profit ausgerichtetes Betriebssystem. Das Open-Source-Betriebssystem basiert auf einer freien GNU-Software. Das heißt, jeder kann die Software ausführen, analysieren, teilen und modifizieren. Linux wurde 1991 von Linus Torvalds auf Basis des Betriebssystems UNIX entwickelt. Es wird von Softwareentwicklern auf der ganzen Welt weiterentwickelt, sodass es heute eine Vielzahl von Versionen und Anwendungen gibt. Linux ist vor allem als Betriebssystem für Server und Großrechner verbreitet, wird aber ebenso in zahlreichen mobilen Endgeräten wie etwa Smartphones genutzt. Es ist das am häufigsten verwendete System auf öffentlich verfügbaren Internetservern.
Wichtiger Sicherheitshinweis
Hier finden Sie Informationen über die Auswirkungen der Schwachstelle Log4Shell (CVE-2021-44228) auf unsere Produkte.
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