So leer waren die Büros noch nie. Wer als Arbeitgeber kann, schickt seine Mitarbeiter zum Arbeiten nach Hause, ins Homeoffice. Damit das auch klappt, verrät unsere kurze To-do-Liste, worauf es ankommt – auf beiden Seiten.
Homeoffice? Damit fremdelten viele Arbeitgeber – bis zur Corona-Krise. Jetzt werkeln ihre Angestellten erstmals vom heimischen Schreibtisch aus. Das sorgt für Unsicherheiten, auf beiden Seiten. Deshalb haben wir kurz und kompakt die wichtigsten To-dos zusammengestellt: So geht Homeoffice.
To-dos für Arbeitgeber
- Klare Ansage: Schon um rechtlich abgesichert zu sein, muss die Abordnung ins Homeoffice unmissverständlich formuliert und begründet sein.
- Klare Informationen: Stellen Sie alle wichtigen Informationen zum Homeoffice samt Telefonnummern im Intranet zusammen – und/oder verschicken Sie sie per E-Mail. Dazu zählen auch arbeitsrechtliche Fragen zu Arbeitszeiten samt Pausen. Ihre Angestellten müssen sicher sein können, sich im Rahmen abgestimmter und abgesicherter Vorgehensweisen zu bewegen.
- Arbeitsfähige Mitarbeiter: Die Geräte im Homeoffice brauchen Zugang zu den Datenbanken und Dokumenten des Arbeitsgebers, um mit ihnen arbeiten zu können. Dafür kann es notwendig sein, die Hürden für die Verwendung externer Laptops und Smartphones zu senken.
To-dos für Angestellte
- Pflicht und Kür: Die „Nine to Five“-Vorgabe darf im Homeoffice aufgebrochen werden. Die Chance, Berufs- und Privatleben besser auszubalancieren, sollte genutzt werden – soweit es die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen nicht behindert. Hier gilt es, eine tragfähige Balance zwischen Pflicht und Freiräumen zu entwickeln.
- Arbeitsplatz: Auch das Homeoffice ist ein Arbeitsplatz und damit gelten auch die Arbeitsschutzgesetze (die etwa den Bildschirmabstand betreffen). Schon aus praktischen Gründen empfiehlt es sich, soweit möglich, ein Zimmer oder zumindest eine Ecke ausschliesslich für das virtuelle Arbeiten einzurichten.
- Arbeitszeit: Die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften gelten auch für das Arbeiten von zu Hause. Da allerdings die Arbeit häufiger unterbrochen wird als im Büro, arbeiten erfahrungsgemäss viele Menschen im Homeoffice mit einem schlechten Gewissen – und legen zum Ausgleich zeitlich anderthalb Schippen drauf. Deshalb: Kontrollieren Sie Ihre Arbeitszeit.
Von eingehaltenen 8-Stunden-Tagen profitiere auch der Arbeitgeber, sagt die Arbeitsrechtlerin
Kaja Keller: „Wenn ich als Arbeitgeber dulde, dass mein Arbeitnehmer länger arbeitet als vereinbart, dann verstossen beide Parteien unter Umständen gegen das Arbeitszeitgesetz.“ Ein weiterer Hinweis der Anwältin: Wer sich im Homeoffice auf dem Gang zum Kühlschrank oder auf die Toilette verletzt – sorry, kein Arbeitsunfall.