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Arbeitszeiterfassung_EuGH

EuGH-Arbeitszeiten-Urteil: Was müssen Unternehmen tun?

Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Was heißt das für deutsche Firmen?

Innerhalb der Europäischen Union müssen alle Arbeitgeber künftig genau erfassen, wann ihre Mitarbeiter arbeiten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 entschieden. Gewerkschaften begrüßen den Richterspruch, weil er der „Entgrenzung“ der Arbeit – etwa durch das spätabendliche Schreiben beruflicher E-Mails – entgegenwirkt. Unternehmen fragen sich: Was heißt das für uns, was müssen wir jetzt tun?

Nichts.

Diese Antwort gilt für alle Unternehmen, die bereits die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz fordert Unternehmen bereits heute ab, alles aufzuzeichnen, was über acht Stunden hinaus an Arbeit geleistet wird. Daraus lasse sich folgern, sagen einige Experten, dass das deutsche Recht bereits konform mit der EuGH-Entscheidung  ist. Andere Experten sehen das anders. Die Folge: Es wird Aufgabe von Juristen sein zu klären, ob und in welcher Form das deutsche Recht angepasst werden muss. Und das könnte sich noch einige Jahre ziehen. Vor 2020 jedenfalls wird der Bundestag keinerlei Reform des Arbeitszeitgesetzes beschließen.

Diese Frist sollten alle Unternehmen nutzen, die bislang noch kein Zeiterfassungssystem installiert haben. Zwar stellen die EuGH-Richter den einzelnen Staaten frei, bestimmte Branchen oder Kleinstbetriebe auszunehmen – doch verlassen kann sich darauf kein Betrieb, dass er unter diese Sonderregelungen fallen wird.

Schluss mit Home Office?

Das EuGH-Urteil gefährdet mit seiner rigiden Dokumentationspflicht solche Errungenschaften wie Home Office und Vertrauensarbeitszeit. „Zu modernen Arbeitsumgebungen gehören Flexibilität in der Arbeitsgestaltung und Vertrauen zwischen Mitarbeitern und Führungskräften“, kritisiert der Bundesverband der Personalmanager. „Das Urteil scheint diese beiden Aspekte komplett auszublenden.“

Zumindest die Stechuhr kommt trotz des EuGH-Urteils nicht wieder. Längst gibt es Zeiterfassungssysteme, die den bürokratischen Aufwand für Arbeitnehmer und -geber auf ein Minimum reduzieren, mit Chipkarten oder Token – oder auch per App. Wenn das Erfassen der Arbeitszeiten schon unumgänglich ist, dann bitte zumindest simpel und bequem.

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