Teamviewer Präsentationsmodul
Sie sind im Begriff, eine gemeinsame PC-Sitzung mit einem Supportmitarbeiter der TA Triumph-Adler GmbH herzustellen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Service nur während unserer Geschäftszeiten nach telefonischer Absprache mit unseren Supportmitarbeitern zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Service nur während unserer Geschäftszeiten nach telefonischer Absprache mit unseren Supportmitarbeitern zur Verfügung steht.
- Diese Verbindung wird 128-Bit-verschlüsselt über gesicherte Internet-Server aufgebaut.
- Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht auf Ihren PC sehen.
- Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht mit Ihnen zusammen arbeiten.
- Es werden keinerlei Fremdprogramme auf Ihrem PC installiert.
- Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten von Ihrem PC zu entfernen.
- Sie können die gemeinsame Sitzung jederzeit beenden.
Die TA Triumph-Adler GmbH übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Die gesamte Sitzung wird zu Kontrollzwecken aufgezeichnet.
Mit der Betätigung der Schaltfläche bestätigen Sie die Annahme der Vereinbarung zum Online-Support und starten den Download der Teamviewer Software:
Mit der Betätigung der Schaltfläche bestätigen Sie die Annahme der Vereinbarung zum Online-Support und starten den Download der Teamviewer Software:
Vereinbarung zur Nutzung von Fernwartung per Software „Teamviewer“
Präambel
Der Kunde ist Nutzer von Hard- und Software-Lösungen im Bereich des Dokumenten-Workflows oder will solche mit seinem Rechner nutzen oder in seinem Netzwerk installieren und nutzen.
In Ergänzung ihrer Serviceleistungen bietet die TA Triumph-Adler GmbH (TA) dem Kunden an, ihn über die Fernwartungssoftware „Teamviewer“ bei der Installation/Migration dieser Hard- und Software-Lösungen sowie bei der Analyse und Beseitigung von Störungen zu beraten und zu unterstützen bzw. Betriebsstörungen durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.
Dazu kann der Kunde einem Berater von TA erlauben, entweder mit ausschließlichen Leserechten auf die Daten seines Computers/Netzwerks Zugriff zu nehmen oder aber die Fernsteuerung des Computers/Netzwerks mit der Möglichkeit der Datenveränderung zu übernehmen.
Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
§ 1 Leistung und Vergütung
Die Installations-/Migrations-, Beratungs- und Serviceleistungen unter Verwendung der Software „Teamviewer“ beziehen sich in der Regel auf die von TA bereitgestellten Hard- und Software-Lösungen. Diese Leistungen werden im Kundenauftrag erbracht und sind zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.
§ 2 Leistungszeit
Die vorgenannten Leistungen werden von TA in der Regel Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr erbracht.
§ 3 Sicherheit/Datenschutz
(a) Der Nachweis der Authentizität des Kunden wird dadurch erreicht, dass dieser beim Verbindungsaufbau eine spezielle Sitzungsnummer eingeben muss. Diese Nummer erhält der Kunde von TA auf Anforderung. Nur nach fehlerfreier Eingabe dieser Nummer wird eine Kommunikation über das Internet zwischen beiden Teilnehmern hergestellt, die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Sitzungsnummer ist nur für eine Sitzung gültig. „Teamviewer“ erstellt für Nachweiszwecke eine komplette Aufzeichnung der Sitzung.
(b) Im System des Kunden werden alle Zugriffe, die für Wartungsarbeiten erfolgen, protokolliert. Die Protokollierung darf nicht abgeschaltet werden.
(c) Der Kunde informiert TA unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen.
(d) TA ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.
(e) Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
§ 4 Haftung
(a) Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, leistet TA
aa) bei Vorsatz und Fehlen einer Sachbeschaffenheit, deren Vorliegen TA garantiert hat, in voller Höhe;
bb) bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte.
cc) Einen in der Höhe über Buchstabe bb) hinausgehenden Schadensersatz leistet TA, wenn TA gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
dd) Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Einwand des Mitverschuldens bleiben unberührt.
ee) Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von TA nicht ersetzt. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Schäden, die auf das Fehlen einer solchen von TA garantierten Sachbeschaffenheit zurückzuführen sind, die den eingetretenen Schaden verhindern sollte.
ff) Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für TA nicht erkennbar ist, hat der Kunde TA hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber TA zu belegen.
(b) TA haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen der Lizenzsoftware abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde TA unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.
(c) TA haftet ferner nicht für Mängel, die nach kundenseitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kundenseitige Änderung der Hardware-Konfiguration auftreten.
(d) Sollten sich aus dem Einsatz der Software „Teamviewer“ Beeinträchtigungen oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung von TA ausgeschlossen.
§ 5 Zustandekommen des Vertrags
Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Beraters von TA erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „Teamviewer“ an.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Geschäftsbedingungen des für die Bereitstellung und/oder Wartung der Hard- und Software-Lösungen vereinbarten Leasing-, Miet- und/oder Servicevertrags nebst Pflichtenheft Bestandteil dieses Vertrags und der gesamten Geschäftsbeziehung sind.
Der Kunde ist Nutzer von Hard- und Software-Lösungen im Bereich des Dokumenten-Workflows oder will solche mit seinem Rechner nutzen oder in seinem Netzwerk installieren und nutzen.
In Ergänzung ihrer Serviceleistungen bietet die TA Triumph-Adler GmbH (TA) dem Kunden an, ihn über die Fernwartungssoftware „Teamviewer“ bei der Installation/Migration dieser Hard- und Software-Lösungen sowie bei der Analyse und Beseitigung von Störungen zu beraten und zu unterstützen bzw. Betriebsstörungen durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.
Dazu kann der Kunde einem Berater von TA erlauben, entweder mit ausschließlichen Leserechten auf die Daten seines Computers/Netzwerks Zugriff zu nehmen oder aber die Fernsteuerung des Computers/Netzwerks mit der Möglichkeit der Datenveränderung zu übernehmen.
Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
§ 1 Leistung und Vergütung
Die Installations-/Migrations-, Beratungs- und Serviceleistungen unter Verwendung der Software „Teamviewer“ beziehen sich in der Regel auf die von TA bereitgestellten Hard- und Software-Lösungen. Diese Leistungen werden im Kundenauftrag erbracht und sind zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.
§ 2 Leistungszeit
Die vorgenannten Leistungen werden von TA in der Regel Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr erbracht.
§ 3 Sicherheit/Datenschutz
(a) Der Nachweis der Authentizität des Kunden wird dadurch erreicht, dass dieser beim Verbindungsaufbau eine spezielle Sitzungsnummer eingeben muss. Diese Nummer erhält der Kunde von TA auf Anforderung. Nur nach fehlerfreier Eingabe dieser Nummer wird eine Kommunikation über das Internet zwischen beiden Teilnehmern hergestellt, die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Sitzungsnummer ist nur für eine Sitzung gültig. „Teamviewer“ erstellt für Nachweiszwecke eine komplette Aufzeichnung der Sitzung.
(b) Im System des Kunden werden alle Zugriffe, die für Wartungsarbeiten erfolgen, protokolliert. Die Protokollierung darf nicht abgeschaltet werden.
(c) Der Kunde informiert TA unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen.
(d) TA ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.
(e) Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
§ 4 Haftung
(a) Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, leistet TA
aa) bei Vorsatz und Fehlen einer Sachbeschaffenheit, deren Vorliegen TA garantiert hat, in voller Höhe;
bb) bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte.
cc) Einen in der Höhe über Buchstabe bb) hinausgehenden Schadensersatz leistet TA, wenn TA gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
dd) Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Einwand des Mitverschuldens bleiben unberührt.
ee) Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von TA nicht ersetzt. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Schäden, die auf das Fehlen einer solchen von TA garantierten Sachbeschaffenheit zurückzuführen sind, die den eingetretenen Schaden verhindern sollte.
ff) Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für TA nicht erkennbar ist, hat der Kunde TA hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber TA zu belegen.
(b) TA haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen der Lizenzsoftware abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde TA unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.
(c) TA haftet ferner nicht für Mängel, die nach kundenseitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kundenseitige Änderung der Hardware-Konfiguration auftreten.
(d) Sollten sich aus dem Einsatz der Software „Teamviewer“ Beeinträchtigungen oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung von TA ausgeschlossen.
§ 5 Zustandekommen des Vertrags
Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Beraters von TA erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „Teamviewer“ an.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Geschäftsbedingungen des für die Bereitstellung und/oder Wartung der Hard- und Software-Lösungen vereinbarten Leasing-, Miet- und/oder Servicevertrags nebst Pflichtenheft Bestandteil dieses Vertrags und der gesamten Geschäftsbeziehung sind.